AGB`s - Dirk Marschang GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
 
der Dirk Marschand GmbH, Dieselstraße 2, 49733 Haren (Ems)
 
 
I.    Geltungsbereich
 
 
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche, auch zukünftige Verkäufe, Gewerke, Lieferungen und Leistungen und sind Vertragsbestandteil.
 
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn der Auftragnehmer dies ausdrücklich schriftlich bestätigt. Ansonsten verpflichten diese die  Dirk Marschand GmbH auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen ist.
 
 
II.   Vertragsgrundlagen
 
1. Das Angebot, das Leistungsverzeichnis und diese Leistungsgrundlagen;
 
2. Die anerkannten Regeln der Bautechnik, wie sie in den Fachregeln des deutschen Dachdeckerhandwerks festgelegt sind,
 
3. Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) in der jeweils gültigen Fassung.
 
 
III.  Angebote, Kostenvoranschläge, Preise, etc.
 
1. Angebotstexte und Zeichnungen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit Zustimmung des Auftragnehmers anderweitig verwendet werden.
 
2. An ein schriftliches Angebot hält sich der Auftragnehmer vier Wochen gebunden. Bei erfolgter Auftragserteilung gelten die in dem Angebot bzw. Leistungsverzeichnis angegebenen Preise für die Dauer von vier Monaten nach fristgerechter Auftragser-
 
teilung (Vertragsschluss). Danach eintretende Lohn- und Materialkosten (bei Metallen DEL-Notiz) werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Ist die vertraglich vereinbarte Leistung für einen Zeitpunkt vorgesehen, welcher länger als 6 Monate nach Vertragsschluss beginnt, so werden ebenfalls ggf. eingetretene Lohn-Material-Mehrkosten zusätzlich berechnet. Ausschlaggebend für die Preise von Metallen ist die DEL-Notiz am Tag der Lieferung.
 
3.   Die vertraglich vereinbarten Materialien sind bindend. Sollte der Auftraggeber andere Materialien wünschen und müssen die vereinbarten Materialien zurückgenommen  werden, so werden etwaige Mehrkosten dem Kunden berechnet. Sonderanfertigungen  bzw. Sonderstücke müssen vom Kunden voll bezahlt werden, sofern keine anderweitige Verwendung möglich ist.    
 
4. Die vereinbarten Preise sind als Nettopreise anzusehen. Zusätzlich wird die am Tag der Abrechnung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
 
5. Die Größen- und Mengenangaben werden durch das örtliche Aufmaß bestimmt.
 
6. Falls zusätzliche Arbeiten nach den Umständen notwendig bzw. vom Kunden beauftragt werden, so werden diese gesondert abgerechnet.
 
 
IV. Beginn und Ende der Ausführungen
 
Ausführungsbeginn und Ausführungsdauer werden nur als Vertragsgrundlage gesehen, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Für den Fall der nicht fristgerechten Ausführung durch die Dirk Marschand GmbH muss der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mind. 4 Wochen setzen, die witterungsbedingten Ausführungsmöglichkeiten müssen dabei berücksichtigt werden. Sollte es zu Material-Lieferschwierigkeiten kommen, die nicht der Firma Dirk Marschand GmbH anzulasten sind, so wirken diese für die Vertragserfüllung hemmend. In einem solchen Falle müssen einvernehmlich neue Ausführungsfristen festgelegt werden.
 
Wird die Qualität der Arbeiten durch witterungsbedingte Einschränkungen der Arbeitsmöglichkeit negativ beeinflusst, so ist dies von der Firma Dirk Marschand GmbH nicht zu vertreten. Terminverzögerungen des Kunden, die zu einem späteren Ausführungsbeginn führen, berechtigen die Firma Dirk Marschand GmbH zur Vereinbarung neuer Ausführungsfristen und ggf. zum Rücktritt des Vertrages.
 
Bei nachweislich schuldhafter und zurechenbarer Verzögerung der Dirk Marschand GmbH wird nur der nachgewiesene unmittelbare Schaden ersetzt.
 
 
V. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
 
1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit sich das aus den in diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung
 
geregelten Pflichten ergibt.
 
2. Für die Montage bzw. Ausführungen des Auftrages durch die Dirk Marschand GmbH sind Strom und Wasser von Seiten des
 
Kunden zu stellen. Etwaige vorhandene Gerüste und Lagerplätze dürfen kostenlos genutzt werden.
 
3. Gerüste der Dirk Marschand GmbH dürfen nur nach deren schriftlicher Zustimmung betreten werden. Dem Kunden ist es untersagt, das Werk der Dirk Marschand GmbH vor Abnahme zu betreten oder zu verändern.
 
 
IV. Abnahme und Gefahrübergang
 
1. Die Abnahme der Vertragsleistung erfolgt nach Fertigstellung. Teilabnahmen finden
 
nicht statt. Die Abnahme erfolgt regelmäßig bei Reparaturen durch Unterzeichnung des Reparaturberichtes durch den Auftraggeber. Wird der Kunde zur Abnahme der fertiggestellten Arbeiten aufgefordert, so hat er dieser Aufforderung binnen 12 Tagen nachzukommen.
 
 
V. Gewähr- und Sicherheitsleistung
 
1. Die Verjährungsfrist für alle baurechtlichen Mängelbeseitigungsansprüche richtet sich nach VOB/B in der jeweils geltenden
 
Fassung bei Vertragsschluss.
 
2. Die Gewährleistung bei Reparaturarbeiten beschränkt sich auf die ausgeführte Leistung. Die Höhe der Gewährleistung wird auf die Höhe der Auftragssumme beschränkt.
 
Sicherheitsleistungen sind nur zu erbringen, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.
 
4. Erkennbare Mängel der Lieferung der Dirk Marschand GmbH einschl. der Lieferung fehlerhafter Mengen oder der Lieferungen anderer als der bestellten Waren müssen innerhalb von acht Tagen (Eingangsdatum bei der Dirk Marschand GmbH) nach Lieferung schriftlich angezeigt werden. Verdeckte Mängel sind innerhalb 8 Tagen (Eingangsdatum bei der Dirk Marschand GmbH) nach Kenntniserlangung durch den Auftraggeber anzuzeigen.
 
5. Der Auftraggeber hat die Dirk Marschand GmbH bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen zunächst die erforderliche Zeit und Gelegenheit für die erforderlich erscheinenden Nachbesserungen und/oder Ersatzlieferungen zu geben, anderenfalls ist die Dirk Marschand GmbH von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
 
6. Für Schäden, welche nicht an dem von der Dirk Marschand GmbH gelieferten Gegenstand selbst entstehen, haftet diese – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit ihrer Organe, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie im Falle arglistig verschwiegener Mängel, bei Verletzung einer durch die Dirk Marschand GmbH erteilten Beschaffenheitsgarantie und soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Dirk Marschand GmbH auch bei grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
 
 
VI. Aufmaß, Abrechnung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
 
Abgerechnet wird die tatsächlich erbrachte Leistung an Zeit und Material, wobei die Stundensätze vertraglich festgelegt werden müssen, es sei denn, es handelt sich um ein Pauschalangebot. Im Zweifelsfall gilt die marktübliche Stundenlohnvergütung. Die vertraglichen Leistungen erfordern regelmäßig ein Berechnungsaufmaß. Der Kunde erklärt sich deshalb bereit, die Leistungen der Dirk Marschand GmbH auf erstes Anfordern oder gem. Terminvorgabe einer Aufmaßprüfung zu unterziehen und gemeinsam mit der Dirk Marschand GmbH ein schriftliches Aufmaß zu erstellen.
 
Der Kunde hat Abschlagszahlungen sofort zu bezahlen.
 
Die Schlussrechnung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Die Dirk Marschand GmbH ist nicht verpflichtet, Wechsel entgegen zu nehmen. Etwaige Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden.
 
Werden ordnungsgemäß angeforderte Abschlagszahlungen nicht fristgerecht bezahlt, so ist die Dirk Marschand GmbH berechtigt, die Arbeiten sofort einzustellen und eine Schlussabrechnung über die bislang durchgeführten Arbeiten zu erstellen.
 
Das Recht, Forderungen abzutreten, bleibt vorbehalten.
 
Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
 
Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.
 
 
VII. Eigentumsvorbehalt
 
1. Die von der Dirk Marschand GmbH belieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus der laufenden Geschäftsbeziehung deren Eigentum. Sollten Dritte auf das Eigentum der Dirk Marschand GmbH zugreifen, hat der Kunde auf den Eigentumsvorbehalt der Dirk Marschand GmbH hinzuweisen.
 
2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bzw. stehendes Werk der Dirk Marschand GmbH darf ohne deren schriftliche
 
Genehmigung nicht weiter veräußert werden.
 
3. Wird die Ware oder das Werk mit Sachen Dritter verbunden oder vermischt, so erwirbt die Dirk Marschand GmbH  an der dadurch entstehenden einheitlichen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von ihr gelieferten Ware bzw. des gelieferten Werkes zu den sonstigen vermischten bzw. verbundenen Gegenstände.
 
 
VIII. Rücktritt vom Vertrag
 
Wird die Zahlungsunfähigkeit des Kunden erkennbar und bleiben fällige Zahlungen trotz Nachfrist von 7 Tagen aus, so hat die Dirk Marschand GmbH das Recht, zum Rücktritt vom Vertrag. Der Dirk Marschand GmbH steht dann ein Anspruch auf Abrechnung bereits erbrachter Leistungen bzw. sonst bereits entstandener Kosten zzgl. 15% der Auftragssumme als pauschalierter Schadensersatz zu. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Dirk Marschand GmbH einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
 
 
IX. Gerichtsstand
 
Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand gilt der Sitz der Dirk Marschand GmbH, 49733 Haren (Ems) als vereinbart. Erfüllungsort ist Haren (Ems).
 
 
X. Sonstiges
 
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehung vorliegenden Daten per EDV-Anlage
 
gespeichert und bearbeitet werden.
 
Änderungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile bedürfen der Schriftform.
 
Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.
 
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.
 
 
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